Angaben gemäß EU-Transparenzverordnung (TVO)
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Anlage haben könnten.
1. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
2. Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Dies erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit. Zurzeit kann eine Berücksichtigung aufgrund sich aufbauender, aber aktuell noch rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.
3. Vergütungspolitik (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Honorarberatung nach § 34h GewO wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Da die Vergütung ausschließlich durch den Auftraggeber erfolgt, bestehen keine Anreize, bestimmte Produkte aufgrund ihrer ESG-Einstufung bevorzugt zu empfehlen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: kontakt@timomeier.de
