Statusbezogene Erstinformation
Informationen gemäß § 12 FinVermV sowie zur Vergütung und zu Zuwendungen gemäß § 12a FinVermV
Diese Erstinformation steht auch als druckbare Fassung bereit:
Statusbezogene Erstinformation gemäß § 12 FinVermV und Vergütungsinformation gemäß § 12a FinVermV als PDF herunterladen
1. Anbieter
Timo Meier
Johann-Weiß-Str. 18
68167 Mannheim
Telefon: +49 621 32877244
E-Mail: kontakt@timomeier.de
2. Tätigkeit und Erlaubnis
Ich bin als Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO tätig.
Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung zu Anteilen oder Aktien an offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, gemäß § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO.
3. Vermittlerregister
Ich bin im Vermittlerregister unter der Registernummer D-H-153-3VIZ-31 eingetragen.
Der Registereintrag kann unter www.vermittlerregister.info überprüft werden.
4. Auswahl der Finanzanlagen
Die Beratung erfolgt innerhalb des oben genannten Erlaubnisumfangs. Bei Empfehlungen wird eine hinreichende Anzahl der auf dem Markt angebotenen Finanzanlagen berücksichtigt. Die Auswahl ist nicht auf Finanzanlagen bestimmter Emittenten oder Anbieter beschränkt, zu denen eine enge Verbindung oder eine sonstige wirtschaftliche Verflechtung besteht.
Ich unterhalte keine festen Vertriebs- oder Beratungsverträge mit bestimmten Emittenten oder Produktanbietern. Die Beratung kann sich innerhalb des Erlaubnisumfangs auf Finanzanlagen unterschiedlicher Emittenten und Anbieter beziehen.
5. Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
Website: www.ihk.de/rhein-neckar
6. Vergütung
Das 30-minütige Erstgespräch ist kostenfrei und dient ausschließlich dem gegenseitigen Kennenlernen sowie organisatorischen Fragen. Es findet dabei keine Anlageberatung zu Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen statt.
Für die einmalige Finanzanalyse und Beratung beträgt das Honorar insgesamt 600 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Es gliedert sich derzeit in:
- 200 Euro für Auftragsklärung und strukturierte Datenerhebung nach der Beauftragung
- 200 Euro für Finanzanalyse und Strategie
- 200 Euro für Beratungsgespräch und Erläuterung der Empfehlungen
Für eine vereinbarte laufende Begleitung gelten derzeit folgende jährliche Honorarsätze einschließlich Umsatzsteuer:
- ab 10.000 Euro betreutem Anlagevermögen: 1,00 Prozent pro Jahr
- ab 500.000 Euro betreutem Anlagevermögen: 0,80 Prozent pro Jahr
- ab 2.000.000 Euro betreutem Anlagevermögen: 0,60 Prozent pro Jahr
Die konkrete Bemessungsgrundlage, die Anwendung der Staffel, der Leistungsumfang, die Abrechnungsperiode und die Fälligkeit werden vor Vertragsschluss transparent im Vergütungsverzeichnis und im Beratungsvertrag vereinbart. Kosten von Finanzprodukten, Depotbanken, Handelsplätzen, Steuern und sonstigen Dritten sind nicht Bestandteil meines Beratungshonorars, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
7. Zuwendungen Dritter
Die Beratung wird grundsätzlich durch den Anleger vergütet. Zuwendungen Dritter werden von mir nicht einbehalten.
Soweit eine empfohlene Finanzanlage oder eine in gleicher Weise geeignete Finanzanlage nicht ohne eine Zuwendung erhältlich ist, werden Existenz, Art und Umfang der Zuwendung vor Abschluss des Geschäfts umfassend, zutreffend und verständlich offengelegt. Lässt sich der Umfang noch nicht bestimmen, wird die Art und Weise seiner Berechnung offengelegt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Existenz, Art und Umfang einer Zuwendung keinen Aufschluss über die Eignung der Finanzanlage geben. Eine erhaltene Zuwendung wird unverzüglich und ungemindert an den Kunden ausgekehrt.
8. Verbraucherstreitbeilegung
Ich bin nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei einer Beschwerde können Sie sich direkt an kontakt@timomeier.de wenden. Gesetzliche Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben unberührt.
9. Aufzeichnung von Beratungsgesprächen (Taping)
Für telefonische Anlageberatung und sonstige elektronische Kommunikation mit Bezug zur Anlageberatung besteht eine Aufzeichnungspflicht nach § 18a FinVermV. Dazu gehören insbesondere entsprechende Videoberatungen sowie elektronische Nachrichten. Die Pflicht umfasst beratungsbezogene Inhalte zu Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen, insbesondere deren Risiken, Ertragschancen und Ausgestaltung. Sie gilt auch, wenn kein Vertrag zustande kommt.
Vor der erstmaligen aufzeichnungspflichtigen Kommunikation informiere ich Sie über die Aufzeichnung. Ohne vorherige Information oder wenn Sie der Aufzeichnung widersprechen, darf eine Anlageberatung auf diesem Kommunikationsweg nicht stattfinden. Eine aufzeichnungspflichtige Beratung setzt eine geeignete Aufzeichnungsmöglichkeit voraus.
Reine Terminabsprachen und ein ausschließlich organisatorisches Kennenlernen ohne beratungsbezogene Inhalte unterliegen dieser Aufzeichnungspflicht nicht. Entscheidend ist der Gesprächsinhalt, nicht die Bezeichnung als Erstgespräch.
Die Aufzeichnung dient der gesetzlich vorgeschriebenen Beweissicherung. Sie ist gegen nachträgliche Verfälschung und unbefugte Verwendung zu sichern. Aufzeichnungen sind nach § 23 FinVermV zehn Jahre aufzubewahren; die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres des letzten aufzeichnungspflichtigen Vorgangs für den jeweiligen Auftrag. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sind die Aufzeichnungen zu löschen oder zu vernichten.
Bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist können Sie jederzeit eine Kopie der Sie betreffenden Aufzeichnungen verlangen. Weitere Angaben zu Rechtsgrundlage, Datenarten und Verwendung finden Sie in der Datenschutzerklärung zum Taping.